Unsere AGB
Alle zwischen dem Hausmeister Service (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGBgenannt) zugrunde:
§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stand 04/2018
1.1 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählt Fahrzeugreinigung, Fahrzeugpflege etc.
1.2. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.3. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.4. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.
§ 2 Terminvereinbarungen
2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und als solche behandelt und anerkannt. Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/-aufbereitung muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung.
2.2. Terminvereinbarungen werden mit dem Einverständnis vom Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.
§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2. Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins besteht, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Preises, mindestens aber 20,00 € Euro, in Rechnung stellen bzw. geltend machen.
§ 4 Reklamationen
4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeugs überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
4.3. Reklamationen die durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
§ 5 Haftung und Garantie
5.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
5.2. Bei Schäden, die durch den Anbieter verursacht wurden, können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter oder seine Mitarbeiter geltend gemacht werden.
§ 6 Formalitäten und schriftliche Absicherung
6.1. Der Auftraggeber erklärt, dass mit Erteilung eines Auftrags per E-Mail oder anderen elektronischen Formen der Datenübertragung (z.B. SMS) eine Terminvereinbarung, Auftragserteilung, oder eine Auftragsbestätigung zustande kommt und er wie in Absatz 2.1 beschrieben die Auftragserteilung damit bestätigt. Wird dieser Terminvereinbarung nicht nachgekommen, kann der Anbieter - wie in Absatz 3.2 beschrieben - dafür eine Rechnung stellen bzw. den geforderten Betrag geltend machen.
6.2. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten an oder in der Immobilie, müssen der Auftraggeber und Anbieter oder einer seiner Mitarbeiter die Auftragsformulare in zweifacher Ausführung unterzeichnen. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung ggf. das Schadenaufnahmeprotokoll bei vorhandenen Vorschäden an der Immobilie, die weder ausgebessert werden sollen noch vom Anbieter vergrößert werden können. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und Anbieters sowie dessen Mitarbeiter.
6.3. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden bezieht.
6.4. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Auftraggeber ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere AGB und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
§ 7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung oder Sammelrechnung mit dem Zahlungsziel 14 Tage nach Rechnungserstellung.
7.2. Zahlungsvereinbarungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung und der Rechnung vermerkt sind.
7.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich. Diese müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung und der Rechnung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.
§ 8 Preise / Pauschalpreise
8.1. Die Preise des Anbieters sind nicht listengebunden und beziehen sich auf Einzelaufträge. Alle Preise, sofern nicht anders vereinbart, sind Festpreise.
8.2. Die Preisangaben im Informationsmaterial oder der auf der Webseite des Anbieters sind Festpreise, können aber je nach Auftragsvolumen verhandelt und somit vom Anbieter auch verändert werden. Es gelten allgemein die Preise, die zwischen Anbieter und Auftraggeber in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten worden sind.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort ist Landkreis Lüneburg.
9.2. Gerichtsstand ist Lüneburg.
9.3. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge gilt das deutsche Recht.
§ 10 salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.